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Autor/inFranck, Katharina
TitelStrafverfahren gegen HIV-Infizierte.
Unter besonderer Berücksichtigung der Situtation jugendlicher Beschuldigter.
Gefälligkeitsübersetzung: Legal proceedings against people infected with the HIV virus : with particular regard to the situation of accused adolescents.
QuelleBerlin: Duncker & Humblot (2001), 230 S.Verfügbarkeit 
Zugl. Heidelberg, Univ., Diss., 2000
ReiheSchriften zum Strafrecht. 121
BeigabenTabellen
ZusatzinformationInhaltsverzeichnis
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISBN3-428-10259-2
SchlagwörterAIDS (Acquired Immune Deficiency Syndrome); Strafrecht; Strafverfahren; Strafvollzug; Zeugnisverweigerungsrecht; Hochschulschrift; Strafzumessung; Jugendlicher; Straftäter; Deutschland
Abstract"Die gesellschaftliche Auseinandersetzung mit Aids berührt zwangsläufig Tabuthemen wie Sexualität, Infektiosität und Todesangst. Darüber hinaus hat Aids auch den Problemkreis der Drogensucht, dem die Gesellschaft nach wie vor weitestgehend hilflos gegenübersteht, erneut in den Vordergrund gesellschaftlicher Diskussion gerückt. Vor allem in der Methadon-Debatte hat sich Aids als Beschleunigungsfaktor erwiesen. So nimmt die Auseinandersetzung mit der Immunschwächekrankheit einen festen Platz in der Gesellschaft ein. Aids-Hilfen und andere Beratungsstellen haben in diesem Zusammenhang ein erhebliches Gewicht erlangt und sind zu einer unverzichtbaren Säule des Gesundheitssystems geworden. Ist Aids also eine Erscheinung, die viele gesellschaftliche Bereiche berührt, so konnten Schnittpunkte mit dem Strafrecht nicht ausbleiben. Stand zu Beginn der Epidemie noch die Strafbarkeit ungeschützter Sexualkontakte HIV-Infizierter im Mittelpunkt der Diskussion, hat sich diese inzwischen auf die Probleme der Rechtsfolgenseite verlagert. Dem Strafrichter stellt sich das Problem, daß auch 'kürzere' Freiheitsstrafen für den HIV-infizierten Angeklagten im Zweifel 'lebenslang' bedeuten können. In ihrer Mehrzahl richten sich Strafverfahren gegen HIV-Infizierte gegen Drogenabhängige, bei denen der Konflikt mit dem Strafgesetz schon wegen der Strafvorschriften des Betäubungsmittelgesetzes, vor allem aber wegen der zumeist mit einer Drogenabhängigkeit einhergehenden Beschaffungskriminalität, vorgezeichnet ist. Steht ein HIV-infizierter Angeklagter vor Gericht, zieht sich Aids gleichsam wie ein roter Faden durch das gesamte Strafverfahren. Aids stellt alle Beteiligten - Polizei, Staatsanwaltschaft, Verteidiger, Richter - vor eine Herausforderung. Eine rein juristische Sichtweise kann die Dimensionen von Aids nur unzureichend erfassen. Diese Defizite aufzufangen, ist Aufgabe der sozialen Dienste in der Strafjustiz, die auf einer sehr viel persönlicheren Ebene und für eine längere Zeit mit dem Betroffenen umgehen. Aber auch Aids- und Drogenberater in freier Trägerschaft können in einem Strafverfahren eine Rolle spielen. Für den Aidsberater stellt sich dann aber das Problem, wie er das für seine Beratungstätigkeit dringend notwendige Vertrauensverhältnis aufbauen soll, wenn ihm de lege lata im Prozeß kein Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Schließlich trifft die Aids-Problematik auf den Strafvollzug mit besonderer Vehemenz. Spiegelbildlich zur Gesellschaft werden die Probleme des illegalen Drogenkonsums in der geschlossenen Gesellschaft der Haftanstalten reproduziert und in bestimmten Bereichen verschärft. Die Notwendigkeit, den durch den Drogenkonsum bedingten vollzugsspezifischen Infektionsrisiken vorzubeugen, trifft auf die Zielvorstellung eines drogenfreien Strafvollzugs, die aber wohl immer nur eine Illusion bleiben wird." (Textauszug).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2004_(CD)
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