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Autor/inFegeler, Susanne
TitelDer Maßstab des Wohls des Kindes, des Mündels, des Pfleglings und des Betreuten bei der gerichtlichen Kontrolle ihrer Interessenvertreter.
Gefälligkeitsübersetzung: The measure of the welfare of children, wards, foster children and children in care in the judicial control of their interest representatives.
QuelleBaden-Baden: Nomos (2000), 202 S.Verfügbarkeit 
Zugl. Münster, Univ., Diss., 1999
ReiheNomos Universitätsschriften. Recht. 345
ZusatzinformationInhaltsverzeichnis
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Monographie
ISBN3-7890-6561-7
SchlagwörterWohlbefinden; Kinderschutz; Vormundschaftsgericht; Eltern; Kind; Bürgerliches Gesetzbuch; Interessenvertretung; Staatliche Einflussnahme; Pflegekind; Diskussion; Hochschulschrift; Kontrolle; Gericht (Justiz); Familiengericht
Abstract"Der Begriff des Kindeswohls beschäftigt die juristische Diskussion seit langem. Kaum beachtet werden hingegen die Begriffe des Wohles des Mündels, des Pfleglings und des Betreuten. Dabei lassen sich die für die Bestimmung des Kindeswohls geltenden Grundsätze hierauf nicht übertragen. Art. 6 Abs. 2 GG begründet für die Eltern ein Interpretationsprimat. Hierdurch sind die Gerichte an die elterliche Bestimmung des Kindeswohls gebunden und können lediglich die Verletzung der Grenzen der elterlichen Interpretationsbefugnis überprüfen. Für den Vormund, Pfleger und Betreuter existiert ein entsprechendes Interpretationsprimat dagegen nicht. Hier haben die Gerichte eine autonome Interpretationsbefugnis." (Autorenreferat).
Erfasst vonGESIS - Leibniz-Institut für Sozialwissenschaften, Mannheim
Update2002_(CD)
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