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Autor/inBihs, Anne
TitelGrundlegung, Bestandsaufnahme und pädagogische Weiterentwicklung des Jugendarrests in Deutschland unter besonderer Berücksichtigung des Jugendarrestvollzuges in Nordrhein-Westfalen.
QuelleKöln: Universitäts- und Stadtbibliothek Köln (2013), 510 S.
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Köln, Universität zu Köln, Diss., 2013.
Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie
URNurn:nbn:de:hbz:38-53226
SchlagwörterEmpirische Untersuchung; Soziale Situation; Förderung; Lernausgangslage; Dissertation; Jugendarrest; Jugendstrafvollzug; Soziale Unterstützung; Pädagogische Förderung; Jugendlicher; Junger Erwachsener; Deutschland; Nordrhein-Westfalen
AbstractDer Jugendarrest ist eine stationäre Sanktion des Jugendstrafrechts, der neben der Jugendstrafe die eingriffsintensivste Reaktion auf straffälliges Verhalten bei jungen Menschen darstellt. Er ist mit einem Freiheitsentzug von mindestens zwei Tagen und maximal vier Wochen verbunden. Gemäß § 90 Jugendgerichtsgesetz (JGG) soll der Jugendarrest das "Ehrgefühl" des jungen Menschen wecken, ihm eindringlich bewusst machen, "dass er für das von ihm begangene Unrecht einzustehen hat" sowie ihm "helfen, die Schwierigkeiten zu bewältigen, die zur Begehung der Straftat beigetragen haben." Ebenso ist der Jugendarrest erzieherisch auszugestalten. Die Zielgruppe umfasst junge Menschen zwischen 14 und unter 21 Jahren, für die ambulante Maßnahmen des Jugendstrafrechts, auf Grund von Deliktschwere- oder häufigkeit, nicht mehr in Frage kommen, Jugendstrafe aber noch nicht geboten ist. Trotz des sühnenden Charakters des Jugendarrests ist er am Erziehungsgedanken gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 JGG auszurichten und muss den betroffenen jungen Menschen soziale Hilfen für ein sozial verantwortliches Leben in Freiheit zur Verfügung stellen. Auf Grund seiner "Doppelfunktion" zwischen Sühne und Erziehung und wegen seiner oftmals bezweifelten (pädagogischen) Sinnhaftigkeit wird der Jugendarrest in der Fachwelt regelmäßig kontrovers diskutiert. Die Positionen reichen dabei von der Beibehaltung, über die Reformierung, bis hin zur ersatzlosen Abschaffung. Allerdings ist dieses jugendstrafrechtliche Instrument, abgesehen von einigen punktuellen empirischen Untersuchungen, bisher wissenschaftlich kaum erforscht. So ist gegenwärtig wenig bekannt über seine Klientel sowie ihre Lebens- und Lernausgangslagen. Ebenso ist der derzeitige wissenschaftliche Kenntnisstand hinsichtlich der Arrestwirklichkeit und -ausgestaltung in Deutschland als gering zu veranschlagen. Die wenigen bekannten Befunde weisen jedoch auf massive Förderbedarfe und durchgehend prekäre Lebenssituationen der betroffenen jungen Menschen hin. Auch die Rückfallquote von ca. 70% nach Arrestverbüßung stimmt hinsichtlich des Erfolges des Jugendarrests nüchtern. Diese Arbeit befasst sich mit der Frage, ob und wie der Jugendarrest pädagogisch auszugestalten ist. Dazu wird, ausgehend von den Entwicklungsbedingungen des Jugend- und Heranwachsendenalters, ein Erziehungsbegriff formuliert, der die professionelle Förderung der jungen Menschen unter Bedingungen des Freiheitsentzuges und im Kontext begrenzter zur Verfügung stehender Zeit in den Blick nimmt. Daneben gibt die im Rahmen der vorliegenden Arbeit durchgeführte empirische Untersuchung Aufschluss über die Lebens- und Lernausgangslagen der Klientel sowie über die Arrestwirklichkeit in Nordrhein-Westfalen. Auf dieser Grundlage wird ein bildungsorientiertes Curriculum für den Jugendarrest formuliert, das am Erziehungsgedanken des Jugendstrafrechts ausgerichtet ist und Perspektiven für die kurzzeitpädagogische Ausgestaltung dieses Feldes bietet. (Orig.).
Erfasst vonDeutsche Nationalbibliothek, Frankfurt am Main
Update2014/1
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