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Autor/inJachmann, Monika
TitelDie steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten.
QuelleIn: Recht der Jugend und des Bildungswesens, 57 (2009) 4, S. 459-473Infoseite zur ZeitschriftVerfügbarkeit 
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0034-1312
SchlagwörterFamilie; Mutter; Eltern; Kind; Kindertagesstätte; Gesetzgebung; Rechtsgrundlage; Erwerbstätigkeit; Finanzausgleich; Kosten; Steuer; Steuerrecht; Berufstätigkeit; Betreuung; Deutschland
Abstract[Die Autorin behandelt in ihrem Beitrag die] steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten. Während den einen die Kinderbetreuung als Privatsache gilt, mehren sich die Stimmen, die einen Abzug erwerbsbedingter Kinderbetreuungskosten fordern. Der Gesetzgeber ist mit § 9c EStG einen Mittelweg gegangen, indem er Kinderbetreuungskosten beschränkt zum Abzug zulässt. Ob die Begrenzung auf 2/3 der tatsächlich aufgewandten Kosten und maximal 4.000 Euro p.a. unter dem Gesichtspunkt typisierender Berücksichtigung einer privaten Mitveranlassung gerechtfertigt werden kann, ist zweifelhaft. Die Autorin zeichnet die Rechtsentwicklung nach und stellt Überlegungen zu einer Optimierung an. Sie kritisiert das unabgestimmte Nebeneinander des Familienleistungsausgleichs und des Abzugs erwerbsbezogener Kinderbetreuungsaufwendungen und fordert Nachbesserungen von § 9c EStG. Dass der Abzug von 4000 Euro nicht ausreichend ist, um eine volle Berufstätigkeit ermöglichende Kinderbetreuung zu finanzieren liegt auch daran, dass gerade die Kleinkinderbetreuung im Kindergarten im Wesentlichen von den Eltern zu finanzieren ist. Eine Stärkung der staatlich finanzierten Angebote der Frühförderung würde den privaten Finanzierungsbeitrag reduzieren. (DIPF/Orig.).
Erfasst vonDIPF | Leibniz-Institut für Bildungsforschung und Bildungsinformation, Frankfurt am Main
Update2010/2
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