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Literaturnachweis - Detailanzeige

 
InstitutionDeutschland / Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
TitelSechster Bericht der Bundesrepublik Deutschland zum Übereinkommen der Vereinten Nationen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW).
Unterrichtung durch die Bundesregierung.
Paralleltitel: Sixth Report by the Federal Republic of Germany on the United Nations convention to eliminate all forms of discrimination against women (CEDAW).
QuelleBerlin (2008), 72 S.; 907 KB
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Sprachedeutsch
Dokumenttyponline; Monographie; Graue Literatur
SchlagwörterChancengleichheit; Soziale Partizipation; Soziale Situation; Rollendistanz; Soziale Integration; Familie; Mutter; Frau; Geschlechterrolle; Gleichberechtigung; Gleichstellung; Elterngeld; Frauenförderung; Frauenpolitik; Kinderbetreuung; Gesundheitsfürsorge; Arbeitsförderung; Diskriminierung; Gesetzgebung; Gleichstellungspolitik; Menschenrechte; Partizipation; Erwerbstätigkeit; Unternehmensgründung; Beruf; Erwerbsbeteiligung; Frauenerwerbstätigkeit; Lohndiskriminierung; Teilzeitbeschäftigung; Ausbildungsförderung; Berufsberatung; Erwerbsunterbrechung; Weiterbildung; Gewaltprävention; Mutterschutz; Gleichbehandlung; Vereinte Nationen; Ausländer; Ausländerin
Abstract"Das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (Convention on the Elimination of All Forms of Discrimination Against Women - CEDAW) wurde am 18. Dezember 1979 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verabschiedet. In der Bundesrepublik Deutschland ist die Frauenrechtskonvention am 9. August 1985 in Kraft getreten und seitdem unmittelbar geltendes Recht. Die Vertragsstaaten verpflichten sich mit ihrem Beitritt zu einer regelmäßigen Berichterstattung über die Einhaltung und Umsetzung des Frauenrechtsübereinkommens auf nationaler Ebene (Art. 18). Auf dieser Grundlage prüft der VN-Ausschuss für die Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW-Ausschuss), dem unabhängige Expertinnen und Experten angehören, die zur Durchführung der Konvention getroffenen Maßnahmen und erzielten Fortschritte. Im Anschluss an die Prüfung des Berichts erstellt der Ausschuss sogenannte Abschließende Bemerkungen (Concluding Comments), in denen bestehende Probleme bei der Umsetzung der Konvention hervorgehoben und konkrete Empfehlungen an den Vertragsstaat ausgesprochen werden. Im September 2007 hat Deutschland den Sechsten Staatenbericht zum Frauenrechtsübereinkommen vorgelegt, der voraussichtlich 2008 im CEDAW-Ausschuss behandelt wird. Der Bericht zeigt ein Bild der Gleichstellungspolitik der letzten fünf Jahre bis Ende 2006. Mit der Entscheidung über die Einführung des Elterngeldes zum 1. 1. 2007 haben wir zum Ende des Berichtszeitraums einen Meilenstein gesetzt, der den Erwartungen des CEDAWAusschusses zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf erkennbar Rechnung trägt. Gerade mit seinen Partnermonaten setzt das Elterngeld ein klares Signal für mehr Gleichberechtigung in Beruf und Familie. Unser Ziel bleibt die Durchsetzung der Menschenrechte von Frauen auf nationaler wie auch internationaler Ebene. Es ist von großer Bedeutung, dass sich sowohl die Bundesregierung als auch die Zivilgesellschaft kontinuierlich für die Verbesserung der Lebensverhältnisse von Frauen im eigenen Land und weltweit einsetzen." Forschungsmethode: Dokumentation. Die Untersuchung bezieht sich auf den Zeitraum 2002 bis 2007. (Autorenreferat, IAB-Doku).
Erfasst vonInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nürnberg
Update2009/1
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