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Autor/inHorstkotte, Hermann
TitelNur im Vertrauen.
QuelleIn: DUZ, 57 (2001) 24, S. 17Verfügbarkeit 
BeigabenAbbildungen 1
Sprachedeutsch
Dokumenttypgedruckt; Zeitschriftenaufsatz
ISSN0936-4501; 1437-4234
SchlagwörterMedizin; Universitätsklinik; Hochschulrecht; Berufung; Honorarprofessor; Akademischer Grad; Anerkennung; Defizit; Bonn
AbstractAn der Universität Bonn sorgte eine eigentümliche Berufung zum Honorarprofessor für Aufsehen. Der Berufende war ehemaliger ordentlicher Professor und leitender Angestellter an der Universitätsklinik. Auf Grund einiger Unstimmigkeiten (Kunstfehler am Operationstisch, Ungeschicklichkeiten im Umgang mit dem Personal) wurde das Arbeitsverhältnis in beiderseitigem Einverständnis gelöst. Wie kann es mit diesem Hintergrund eine Ernennung zum Honorarprofessor geben? Rein rechtlich lässt sich der Zusammenhang selbstverständlich kaum (be)greifen, da von Rechts wegen die Gremien der Universität im Berufungsverfahren autonom sind. Darum ließ sich die Verknüpfung von Amtsverzicht und Titelwahrung nur unter dem Mantel der Verschwiegenheit herstellen. Der Anschein, dass der Professorentitel in diesem Falle mit zur Abfindung gehört ist sehr wahrscheinlich. (HoF/Text teilweise übernommen).
Erfasst vonInstitut für Hochschulforschung (HoF) an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Update2003_(CD)
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